Gebäudeansicht des Amtsgerichts Schwalmstadt.

Amtsgericht Schwalmstadt

Kontakt

Amtsgericht Schwalmstadt

Fax

+49 6691 9643 - 96

Steinkautsweg 2, 34613 Schwalmstadt

Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Sprechzeiten Beratungshilfe: Montag und Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hinweise

Beim Amtsgericht Schwalmstadt ist zur Erledigung unaufschiebbarer Dienstgeschäfte an dienstfreien Tagen (Samstag, Sonntag, gesetzlicher Feiertag) ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.

Der richterliche Eildienst ist grundsätzlich als Rufbereitschaft eingerichtet.

Eilige Anträge können in den am Gericht befindlichen Fristenbriefkasten eingeworfen werden, der an Wochenenden und Feiertagen überprüft wird:

Samstag bis spätestens 10:00 Uhr
Sonntag und an Feiertagen bis spätestens 09:30 Uhr

Der richterliche Eildienst wird dann informiert. Bitte geben Sie eine Rufnummer an, unter der sie gegebenenfalls zurückgerufen werden können.
Eilige Anträge können auch per Fax unter der Rufnummer +49 6691 9643 - 96 gestellt werden.

Der Besuch einer öffentlichen Verhandlung bei dem Amtsgericht Schwalmstadt ist im Rahmen der Kapazitäten der Sitzungssäle (30 Personen bzw. 15 Personen) jederzeit möglich.

Für einen Gruppenbesuch, z. B. Schulklasse, wird daher eine vorherige telefonische Terminabsprache empfohlen. Hauptverhandlungen in Strafsachen finden in der Regel an Dienstagen, Mittwochen und Donnerstagen statt. Eine vorherige Terminabsprache ist mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Strafabteilung, Telefon: +49 6691 9643 - 70 oder Telefon: +49 6691 9643 - 68 möglich. Hier kann man auch erfahren, ob an dem gewünschten Datum Termine stattfinden.

Weiterhin wird empfohlen, am Tag vor dem Besuch telefonisch anzufragen, ob es bei den angekündigten Terminen geblieben ist.

Bitte beachten Sie:

Links neben dem Eingang des Amtsgerichts Schwalmstadt ist ein Briefkasten eingerichtet.

Durch Einwurf einer Postsendung in diesen Briefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Denn alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in diesen Briefkasten eingeworfen werden, werden als an diesem Tag eingegangen erfasst.

Sendungen, die nach 00:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.

Durch die Kurhessische Verwaltungsreform von 1821 werden neue Kreisämter geschaffen. Diese Kreisämter waren die Vorläufer der Landkreise. Es entsteht der Kreis Ziegenhain. Bestandteil dieser Reform ist, dass die Verwaltungsbehörden von den Gerichtsfunktionen losgelöst werden. Die Justizämter Ziegenhain, Treysa, Neukirchen und Oberaula werden gebildet.

Ab 1867 entstehen aus den Justizämtern die Amtsgerichte.

Das Justizamt / Amtsgericht Treysa (aus dem später das Amtsgericht Schwalmstadt entsteht) verfügt über kein eigenes Gebäude. Es ist im Rathaus der Stadt Treysa untergebracht.

Die Raumnot in dem Rathaus zwingt dazu, ein neues Gebäude zu errichten. In den Jahren 1938 - 1939 wird der Rohbau für das Amtsgericht Treysa errichtet. Das Gebäude kann nur zum Teil bezogen werden. Erst nach Kriegsende wird das Gebäude fertig gestellt. In dieser Zeit wird auch der Sitzungssaal gebaut.

Die Amtsgerichte Ziegenhain, Neukirchen und Oberaula werden in den Jahren von 1945 bis 1970 aufgelöst. Die Bezirke dieser Gerichte werden dem Bezirk des Amtsgerichts Schwalmstadt zugeschlagen.

Im Zuge der Gebietsreform entsteht die Stadt Schwalmstadt (unter anderem aus den früheren selbständigen Städten Treysa und Ziegenhain). Das Amtsgericht Treysa wird umbenannt in Amtsgericht Schwalmstadt.

Die Stadt Ziegenhain verliert ihr Amtsgericht im Jahre 1945. Als Hauptstadt der gleichnamigen Grafschaft Ziegenhain ist im 15. und 16. Jahrhundert Ziegenhain zu einer starken Festung ausgebaut worden. Aus einem Teil dieser Festung entsteht die Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt. 

Verfasser:  Rechtspfleger Gamb

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